Kontakt

So erreichen Sie uns:

 

Telefon: 0800 3333588*

Fax:     0800 33335889*

eMail:   info@pyromonster.de

 

*= Servicerufnummer, kostenlos aus den Deutschen Telefonnetzen

 

Folgende Daten helfen uns, Ihr maßgeschneidertes Angebot schnell erstellen können:

  • Termin des Feuerwerks (Datum)
  • gewünschter Abbrennzeitpunkt (Uhrzeit) [siehe Hinweise]
  • Anlaß des Feuerwerks (z.B. Geburtstag, Firmen-/Vereinsjubiläum, Überraschung, …)
  • gewünschte Größe (Angabe aus unserer Richtpreisliste oder eigene Vorstellung)
  • Abbrennort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und evtl. Beschreibung des Platzes)
  • wenn bekannt, der mögliche Schutzabstand [siehe Hinweise]
  • spezielle Wünsche (eigene Designs von Lichterbildern o.Ä.)
  • Gab es auf dem Gelände schon früher Feuerwerke?
  • Ihre Telefonnummer/eMail-Adresse für Rückfragen
  • Ihre Postanschrift falls Sie ein gedrucktes Angebot möchten (sonst per eMail)
  • falls möglich Luftaufnahmen (z.B. von Google Maps, Goyellow.de, …)

 

Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, daß wir in der Regel eine Vorlaufzeit von 6-8 Wochen benötigen. In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Umständen diese Zeit auch unterschritten werden.
  • Das Feuerwerk sollte nach aktueller Rechtslage in der Mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) bis 22.00 Uhr, in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) bis 22.30 Uhr beendet sein. Eine Ausnahme stellen die Monate Mai/Juni/Juli dar, hier gilt 23 Uhr als Endzeit.
  • Ein genügend grosser Abbrennplatz mit entsprechendem Schutzabstand muss zur Verfügung stehen, dies kann je nach gewünschtem Feuerwerk bedeuten: – min. 20 Meter* für Barockfeuerwerke, Lichterbilder, … – min. 60-120 Meter*  für z.B Hochzeitsfeuerwerk – bis zu 400 Meter* für z.B. „Großes Finale B“ * Schutzabstand gilt rund um den Abbrennplatz!
  • In diesem Sicherheitsbereich sollten sich keine brandempfindlichen Objekte befinden. (z.B. Gastanks, Häuser mit Strohdach, Tankstellen, …)
  • Idealerweise ist der nächste Wald mindestens 100m entfernt.
  • Es sollten in unmittelbarer Nähe keine Kirchen, Friedhöfe, Kinder- und Altersheime oder Krankenhäuser liegen, da hier sonst spezielle Zustimmungen nötig sind.
  • Der Grundstücksbesitzer muss schriftlich sein Einverständnis geben, dass auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrannt werden darf.